Der Fotograf und das Model

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Rechtssicherheit beim Fotoshooting

Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema sind das „Model Release“ und der “TfP-Vertrag”. Darum geht es in diesem Beitrag.

Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch, ein Rechtslexikon zu sein. Genauso wenig, wie er vollständig oder umfassend sein, oder eine Rechtsberatung darstellen soll. Vielleicht aber ein Anreiz für den einen oder anderen Fotografen oder das eine oder andere Model, sich einmal intensiver mit dem Thema zu beschäftigen, um seine Rechte und Pflichten kennen zu lernen.

Die Grundlagen und die rechtliche Basis

Kommt es zu einem Fotoshooting mit Personen, sollte in aller Regel ein schriftlicher Vertrag zwischen Model und Fotograf geschlossen werden. Hierin werden die wesentlichen Eckpunkte in Hinsicht auf die Bildrechte beider Parteien aufgeführt. Man bezeichnet einen solchen Vertrag auch als „Model Release“, oder auch “TfP-Vertrag”, was im Grunde das Gleiche ist. Ein Model-Release verwendet man meist bei so genannten “Pay-Verträgen”, bei denen das Model mit Geld bezahlt wird. Der TfP-Vertrag (Time for Prints) wird genutzt, wenn Model und Fotograf ihre Dienste “gegeneinander aufrechnen”. In jedem Fall geht es aber bei beiden Verträgen immer um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern bekommt und welche Rechte beim Model verbleiben.

Der wirtschaftliche Wert eines Fotos hängt natürlich auch immer davon ab, welche Rechte an dem Foto bestehen und ob es möglichst unbeschränkt verwendet werden kann. Wichtig ist auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.

Der rechtliche Hintergrund ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR). Dieses Recht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Es basiert auf Art. 1 Abs. 1 GG. Das heißt, dass jeder Mensch selbst und alleine bestimmen darf, ob und wie weit Andere bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen. Das Recht am eigenen Bild (siehe §22 KuG), ist eine besondere Ausprägung des APR und bedeutet eigentlich: Das Recht, darüber zu bestimmen, was mit Fotografien oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit (Verbreitung oder Zurschaustellung) geschieht. Allerdings kann der Abgebildete nicht allein darüber bestimmen, was mit seinem Bildnis oder seinen Bildnissen geschieht. Das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. Das kann zum Beispiel die Pressefreiheit sein oder die Kunstfreiheit.

Vertrag kommt von Vertragen – oder: Pacta sunt servanda

Damit beide Parteien Rechtssicherheit erlangen, ist ein schriftlicher Vertrag sehr zu empfehlen. Egal, ob Model Release oder TfP-Vertrag, beide Seiten regeln hierin die wesentlichen Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit und halten diese schriftlich fest .

Zuerst ist es von Bedeutung, dass Verträge mit minderjährigen Models (also jünger als 18 Jahre), nur Gültigkeit haben, wenn sie mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geschlossen werden. Hier reicht je nach Familienkonstellation die Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigen nicht aus. Auch Minderjährige haben trotz ihrer Jugend ein Mitspracherecht. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) dürfen also nicht gegen den ausdrücklichen Willen des “Models” einen Vertrag schließen. Ich denk, man muss nicht extra erwähnen, dass bestimmte Aufnahmebereiche wie Akt oder Erotik mit Minderjährigen rechtlich mit Vorsicht zu behandeln sind.

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Musterverträge?

Immer wieder sieht man in Model-Portalen, in Facebook-Gruppen oder auch an vielen anderen Stellen im Internet so genannte “Musterverträge”. Was daran auffällt ist, dass darin leider sehr viel Halbwissen verarbeitet worden ist. Gefährlich ist, dass manche Verträge Klauseln und Regelungen enthalten, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Besonders, wenn die Fotos professionell verwendet werden sollen, sollten man sich einen, auf indivuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen. Das mag zwar erstmal Geld kosten, hilft aber im Ernstfall, größeren (finanziellen) Schaden und viele Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Möchte man trotzdem einen dieser Musterverträge verwenden, sollten sowohl Model als auch Fotograf auf die folgenden Punkte achten:

  • Name und Anschrift der Beteiligten: Die Namen aller am Shooting beteiligten Personen gehören unbedingt in den Vertrag. Dazu gehören natürlich auch Adresse und Email-Adresse. Das gilt sowhl für Model als auch Fotograf.
  • Rechte-Übertragung: Das Wichtigste am Model Release oder TfP-Vertrag. Hier wird eindeutig geklärt, wer die Rechte an dem Bild hat. Üblicherweise werden die Nutzungsrechte unbeschränkt auf den Fotografen übertragen. Das heißt, dass dieser berechtigt ist, die Bilder zeitlich, räumlich und sachlich ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes Medium zu nutzen. Oft findet man hier auch den Zusatz, dass die Bilder inklusive aller Rechte an Dritte übertragen werden, also weiterverkauft werden dürfen. Sicherlich ist es auch empfehlenswert, zu vereinbaren, dass die Bilder nicht in pornographischen oder ähnlich unseriösen Medien veröffentlicht werden dürfen. Natürlich können hier im Bedarfsfall auch Ausnahmen für bestimmte Publikationen vereinbart werden.
  • Art und Umfang der Vergütung: Ebenfalls natürlich wichtige Bestandteile des Vertrages. Hier sollte eine genaue Definition festgelegt werden. Beim Model-Release zu einem Pay-Shooting (z.B. Fotograf bezahlt Model) wird es in der Regel so sein, dass das Model mit Geld bezahlt wird. Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der Fotograf sich den Erhalt des Honorars bei einer Barzahlung durch das Model schriftlich bestätigen lassen. Ein TfP-Shooting ist ebenfalls als “Job” anzusehen, bei dem allerdings normalerweise kein Geld fließt. Man spricht hier von einem so genannten quid pro quo (lat.: dieses für das). Eine Person, die etwas gibt, erhält dafür eine angemessene Gegenleistung.
  • Alterszusicherung: Besonders bei minderjährigen Models ist es unabdingbar, eine Absicherung des Alters zu haben. Nur die bloße Behauptung des Models, volljährig zu sein, ist im Streitfall gerichtlich nicht ausreichend. Die Vorlage eines Ausweises seitens des Models ist also eine gute Basis.
    Ist das Model noch nicht volljährig, so ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zwingend nötig. Hier müsste man nun – um ganz sicher zu gehen – sogar noch wissen, ob tatsächlich (sofern vorhanden) beide Erziehungsberchtigte damit einverstanden sind. Es soll auch Fälle geben, wo diese beiden nicht mehr zusammenleben, aber dennoch beide erziehungsberechtigt sind.
  • Bearbeitungsrecht: Die Bearbeitung von Fotos am Computer mit Photoshop und anderer Software ist mittlerweile fast selbstverständlich. Der Vertrag sollte also auch entsprechende Regelungen beinhalten, wonach der Fotograf berechtigt ist, die Aufnahmen nachträglich zu bearbeiten und mit anderen Aufnahmen zu kombinieren (bspw. Composing, Fotomontage etc.).
  • Namensnennung & Datenschutz: Üblicherweise wird bei einer Veröffentlichung der Name des Models nicht genannt. Im Vertrag sollte also die Namensnennung festgelegt werden, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Ob der Name des Models genannt werden darf oder soll, oder ob beispielsweise auch ein Künstlername des Models verwendet werden soll oder darf.
    Eine Datenschutzklausel ist ebenfalls sinnvoll. Diese verhindert die Weitergabe der persönlichen Daten des Models.
  • Nutzung der Bilder durch das Model: Ebenfalls immer häufiger taucht die Frage auf, ob die Bilder auch vom Model selbst verwendet werden dürfen. Besonders im Bereich der Eigenwerbung (Sedcard, Facebook-Profil, Model-Kartei…) ist es für das Model natürlich wichtig, ein gutes Portfolio mit guten Bildern von sich zeigen zu können. Deswegen gehört in den Vertrag auch eine Regelung, ob – und wenn ja, in welchem Umfang – die Bilder durch das Model verwendet werden dürfen. Besonders für die Nutzung im Internet ist dieser Punkt ausführlich zu behandeln.
  • Vertragskopie: Logisch, dass auch das Model eine Kopie des Vertrages bekommt. Dies kann man auch im Vertrag erwähnen.
  • Mündliche Nebenabreden: Wie in jedem guten Vertrag sollte auch der obligatorische Hinweis nicht fehlen, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden und somit auch keine Gültigkeit haben.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Viele Fotografen senden ihren Vertrag bereits ein paar Tage vor dem Shooting an das Model. Das macht durchaus Sinn und ist fair, damit das Model genug Zeit hat, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzen. Der Vertrag sollte idealerweise möglichst genaue Regelungen enthalten und auf komplizierte Formulierungen verzichten. Je genauer und detaillierter die Regelungen sind, desto unwahrscheinlicher ist ein Streit über die Auslegung strittiger Passagen im Nachhinein.

Wenn sich Fotograf und Model vor einem Shooting bei einer Tasse Kaffee, Tee oder einem anderen (nicht alkoholischen ;-)) Getränk zusammensetzen und die wichtigsten Punkte besprechen, beispielsweise die Verwendung der der Fotos auf beiden Seiten, fühlt man sich sicherer. Für den Fotografen heißt das, dass das Model sich nachher nicht darauf berufen kann, sie hätte über die mögliche Verwendung der Fotos nicht Bescheid gewusst.

Wie bereits erwähnt, gibt es in vielen Muster-Verträgen, die so im Internet kursieren, juristisch zweifelhafte bis komplett falsche Regelungen. Wer also professionell und rechtssicher arbeiten möchte, nimmt etwas Geld in die Hand und lässt sich einen ordentlich und rechtssicheren Vertrag erstellen. Das gilt übrigens nicht nur für gewerbliche Fotografen und Models, sondern auch für jeden, der hobbymäßig Shootings macht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, gibt es vor Gericht und in den Gesetzen keine Unterschiede zwischen “privat” und “gewerblich”. Letztendlich gelten Gesetze wie BGBUrhGKUG.

Last but not least finde ich es immer wieder lustig, wenn ich Aussagen lese wie “ich mache keinen Vertrag”, oder “ich brauche keinen Vertrag”. Falsch! Alleine durch “konkludentes Handeln” kommt es – auch ohne schriftliche Vereinbarung – zu einem (mündlichen oder auch stillschweigenden) Vertrag, dem das BGB zugrunde liegt.

In diesem Sinne: Danke für's lesen!
Dieter Greven Media